Bonusheft Zahnarzt Navigationsmenü
Das Bonusheft wird seit in Deutschland im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung durch gesetzliche Krankenversicherungen verwendet. Es dient als Nachweis für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, um Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum. Sollte dennoch ein Zahn oder gar mehrere durch Zahnersatz - Brücke, Prothese, Krone - ersetzt werden müssen, dann belohnt die Krankenkasse die Tatsache. Da uns diese Daten nicht vom Zahnarzt übermittelt werden, ist es wichtig, dass Sie Ihr Bonusheft bei uns vorlegen, wenn Sie Zahnersatz benötigen. Wo bekomme ich das Bonusheft für Zahnvorsorgeuntersuchungen? Das Vorsorgeheft erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt. Weitere Details. Hat Ihr Arzt das Heft. Im Idealfall sammeln junge Zahnarztpatienten auf diese Weise zwischen dem 6. und Lebensjahr 24 Stempel. Ein Zahnarztbesuch pro Jahr reicht für das.

Bonusheft Zahnarzt - Unsere Patienten
Patienteninformation zum Bonusheft. Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Im Bonusheft kreuzt der Zahnarzt entweder die "zahnärztliche Untersuchung" eines Erwachsenen oder die "Individualprophylaxe" bei einem Kind oder Jugendlichen an. Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist? Das Bonusheft ist verloren gegangen - was tun? Wie funktioniert das Bonusheft beim Zahnarzt? 2. Der Zuschuss gilt nur bei Zahnersatz; 3. Wie viel Zuschuss erhalten Sie nun genau? 4. Sie. Das Zahnarzt Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Bonusheft hat für Sie als Patient zwei vorteilhafte Funktionen. Es erinnert daran, dass Sie. Die Suche nach dem Bonusheft beginnt kurz vor dem Kontrolltermin beim Zahnarzt. Und während man frustriert Schubladen durchsucht, stellt. Das Bonusheft wird seit in Deutschland im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung durch gesetzliche Krankenversicherungen verwendet. Es dient. Es dient gesetzlich Versicherten als Nachweis für ihre Vorsorgeuntersuchungen. Um das Bonusheft zu füllen, müssen Sie einmal im Jahr zum Zahnarzt und sich.
So lässt es sich bequem in jedem Portemonnaie aufbewahren. In ihm dokumentiert der behandelnde Zahnarzt die erfolgten Vorsorgeuntersuchungen.
Ab dem Lebensjahr ist der Nachweis der zahnärztlichen Untersuchung nur noch einmal jährlich Bedingung für die Zuschusserhöhung. Vom wem erhält ein Patient sein persönliches Bonusheft — Zahnarzt oder Krankenkasse?
Wer noch kein Bonusheft besitzt, sollte einfach beim nächsten Besuch, seinen Zahnarzt danach fragen. Dort erhält jeder sein persönliches Dokument.
Im Bonusheft wird nachweislich festgehalten, wie häufig jemand bei der zahnärztlichen Kontrolluntersuchung war. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, ob das Bonusheft in den vergangenen Jahren lückenlos geführt wurde.
Für Erwachsene gilt: einmal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Kinder und Jugendliche ab zwölf sollten die Termine halbjährlich nutzen. Ein kontinuierlich geführtes Bonusheft berechtigt Patienten zum Zuschuss bei anstehendem Zahnersatz.
Wurde das Heft nicht lückenlos geführt, muss die Hälfte der Kosten selbst getragen werden, denn die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz ohne Bonusheft ist auf 50 Prozent begrenzt.
Kann ein lückenlos ausgefülltes Bonusheft über den Zeitraum von mindestens zehn Jahren vorgelegt werden, zahlt die Krankenkasse sogar 30 Prozent zusätzlich.
Die Gesamthöhe der Zahlung durch die Krankenkasse beläuft sich damit bei einem prozentigen Zuschuss auf 60 Prozent der Kosten.
Beträgt die Zuschussberechtigung 30 Prozent, ergibt die Gesamthöhe der übernommenen Zahnersatzkosten 65 Prozent. Das Behandlungsjahr, in dem der Zahnersatz benötigt wird, zählt in der Rechnung nicht mit.
Sollte jemand beispielsweise eine Brückenversorgung beantragen, erhält er die 20 Prozent Zuzahlung zum Festzuschuss nur dann, wenn das Bonusheft bereits seit lückenlos geführt wurde.
Ist es einem Patienten nicht möglich, den Eigenanteil für seinen Zahnersatz zu übernehmen, kann er davon unter bestimmten Umständen weitgehend befreit werden.
Sie erhalten dann ggf. Das Bonusheft muss dafür nicht lückenlos geführt sein. Die Angaben beziehen sich auf Grenzwerten liegt. Wir freuen uns auf Ihre Meinung.
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Weitere Infos. Weitere Leistungen der AOK. Beim Kieferorthopäden: feste und lose Zahnspangen Eine Fehlstellung der Zähne lässt sich mit einer Zahnspange korrigieren.
Das sind Ihre Möglichkeiten. Mehr erfahren. Andererseits hilft das Bonusheft beim Geldsparen. Wie das gemeint ist, erklären wir hier:. Heute dürfte es eher die Ausnahme sein, dass ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung noch nichts vom Bonusheft gehört haben sollte.
Wer dennoch "ohne" ist, sollte unbedingt beim nächsten Praxisbesuch seinen Zahnarzt darauf ansprechen. Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung - und auch die mitversicherten Familienangehörigen, z.
Kinder und Jugendliche - sollten ein Bonusheft haben. Niemand muss ein Bonusheft führen, aber jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat einen Anspruch darauf.
Das macht sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz - eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese - notwendig wird. Aber Hand aufs Herz: Wer kann schon von sich sagen, dass er in Sachen Mundhygiene wirklich immer alles richtig macht?
Manche Menschen haben aus verschiedenen Gründen Probleme mit sorgfältiger Mundhygiene, andere vernachlässigen bei Lebenskrisen für eine Zeitlang das Zähneputzen.
Und nicht jeder hat in seiner Kindheit und Jugend richtiges Zähneputzen gelernt und verinnerlicht: Vor allem die heute Erwachsenen haben gegenüber den Kindern und Jugendlichen durchaus häufiger deutliche Defizite.
Bei ihnen sind Zahnschäden leider noch nicht die Ausnahme, und Zahnersatz ist oft die letzte Rettung, um weiterhin gut kauen, verständlich reden und attraktiv lachen zu können.
Die heutige Generation der Kinder und Jugendlichen ist besser dran: Sie haben von klein auf gelernt, dass ihre Zähne Pflege brauchen, und wie man das am besten macht - deswegen ist im Durchschnitt die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen heute auch weitaus besser als die der Erwachsenen.
Das nützt nicht nur den Patienten, sondern auch der Krankenkasse, denn dadurch spart sie umfangreichere Behandlungskosten.
Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent erhöht.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein.
Für Kinder ab dem 6.
Nach meiner Meinung irren Sie sich. Ich biete es an, zu besprechen. Schreiben Sie mir in PM, wir werden reden.